wpe3F.jpg (890 Byte)

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

  • ArbeitnehmerInnen, auch BeamtInnen und BeamtenanwärterInnen sowie RichterInnen
  • Auszubildende in dualer oder vollzeitschulischer Berufsausbildung
  • in Heimarbeit Beschäftigte sowie ihnen Gleichgestellte
  • Personen, die wegen wirtschaftlicher Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnlich anzusehen sind
  • Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte
  • BundeswehrsoldatInnen und Zivildienstleistende
  • PraktikantInnen, VolontärInnen
  • Arbeitslose
  • SozialhilfeempfängerInnen und EmpfängerInnen von Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz
  • Personen im Freiwilligen sozialen und ökologischen Jahr
wpe42.jpg (1029 Byte)

Bildungsurlaub dient

  • der politischen Bildung
  • der arbeitsweltbezogenen Bildung
  • der Bildung für die Ausübung eines Ehrenamtes
wpe43.jpg (1000 Byte)

Die Dauer

    der Bildungsfreistellung beträgt jährlich 5 Arbeitstage bzw. den Zeitraum einer regelmäßigen Arbeitswoche.

    Ausschließlich auf persönlichen Wunsch des Antragstellers/der Antragstellerin können diese 5 Arbeitstage auch gesplittet wahrgenommen werden.

    Bei allen Bildungsfreistellungsveranstaltungen soll eine kostenlose Kinderbetreuung ermöglicht werden.