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Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
- ArbeitnehmerInnen, auch BeamtInnen und BeamtenanwärterInnen sowie RichterInnen
- Auszubildende in dualer oder vollzeitschulischer Berufsausbildung
- in Heimarbeit Beschäftigte sowie ihnen Gleichgestellte
- Personen, die wegen wirtschaftlicher Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnlich anzusehen sind
- Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte
- BundeswehrsoldatInnen und Zivildienstleistende
- PraktikantInnen, VolontärInnen
- Arbeitslose
- SozialhilfeempfängerInnen und EmpfängerInnen von Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz
- Personen im Freiwilligen sozialen und ökologischen Jahr
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Bildungsurlaub dient
- der politischen Bildung
- der arbeitsweltbezogenen Bildung
- der Bildung für die Ausübung eines Ehrenamtes
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Die Dauer
der Bildungsfreistellung beträgt jährlich 5 Arbeitstage bzw. den Zeitraum einer regelmäßigen Arbeitswoche.
Ausschließlich auf persönlichen Wunsch des Antragstellers/der Antragstellerin können diese 5 Arbeitstage auch gesplittet wahrgenommen werden.
Bei allen Bildungsfreistellungsveranstaltungen soll eine kostenlose Kinderbetreuung ermöglicht werden.
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