Warum eigentlich Bildungsfreistellung?

Eine Demokratie lebt von der Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger. Wer mitgestalten will, braucht Wissen und Räume, um gemeinsam mit anderen Erfahrungen auszutauschen, Einschätzungen zu treffen und Perspektiven zu entwickeln.

Um sich mit der Gesellschaft, ihrer Geschichte und Zukunft auseinander zu setzen, benötigt man Zeit und einen freien Kopf - die der Arbeitsalltag nicht lässt. Damit auch ArbeitnehmerInnen - ob Verkäuferin oder Richter, Lehrerin oder Handwerker, Beamtin oder Azubi - mitreden und mitentscheiden können, brauchen sie Bildungsurlaub.

Was ist eigentlich Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub ist das Recht auf befristete Freistellung von einer (Erwerbs-)Tätigkeit zur Weiterbildung unter Fortzahlung der Bezüge.

Doch nicht jeder Bundesbürger/jede Bundesbürgerin hat Anspruch auf dieses Recht, da es keine einheitliche bundesgesetzliche Regelung gibt.

Außer Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen haben alle Bundesländer entsprechende Regelungen in einem Landesgesetz (Bildungsurlaubsgesetz, Bildungsfreistellungsgesetz) verankert.

Die Regelungen in den Bundesländern fallen durchaus unterschiedlich aus - in der Dauer, im den zugelassenen Bereichen, in der Finanzierung oder im Recht auf Inanspruchnahme.

Wer will Bildungsurlaub?