Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern gibt es in Thüringen noch immer kein Bildungsfreistellungsgesetz. Deshalb fordern Gewerkschaften, Jugendverbände und Bildungsträger, dass die Landesregierung ein solches Gesetz endlich verabschieden soll.

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...die den Kopf verändern

Nur wer informiert ist, wer sich gemeinsam mit anderen Urteilskraft aneignet, kann mitreden und Einfluss nehmen. Man braucht Zeit, sich mit verschiedensten Themen zu beschäftigen, wie z.B. mit der gesellschaftlichen Entwicklung in Deutschland und Europa, mit der Rolle der Menschen in der Arbeitswelt, mit dem Umweltschutz, mit der Bekämpfung von Ausgrenzung oder mit den Voraussetzungen für die verantwortungsvolle Ausübung eines Ehrenamtes. Die Abendstunden und die Wochenenden reichen dazu nicht aus.

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...und wissen, was los ist

Bereits 1991 forderte der DGB Thüringen ein Bildungsfreistellungsgesetz. Zwar beschloss die CDU/SPD-Koalition nach der Landtagswahl 1994: ,Für politische und berufliche Weiterbildung wird eine Bildungsfreistellung angestrebt." Dieser Aussage folgten jedoch auf Grund des Widerstandes der CDU keine Taten. Für die seit 1999 allein regierende CDU ist ein Bildungsfreistellungsgesetz kein Thema.

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...raus aus dem Alltag

Bildungsurlaub ist kein Luxus. Die UNESCO-Weltkonferenz über Erwachsenenbildung erklärte 1997 in Hamburg: ,Nur bei wirksamer Beteiligung informierter Männer und Frauen in allen Lebensbereichen kann die Menschheit überleben und sich den Herausforderungen der Zukunft stellen. Erwachsenenbildung ist daher mehr als ein Recht; sie ist ein Schlüssel zum 21. Jahrhundert." Die Konferenz forderte umfassende Maßnahmen zur Förderung der Erwachsenenbildung, darunter auch den bezahlten Bildungsurlaub.

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...für die Zukunft

Damit Bildungsurlaub auch in Thüringen ein Rechtsanspruch wird, müssen wir noch viel tun, z.B. Landtagsabgeordnete während des Wahlkampfes ansprechen, bei Betriebsversammlungen, in Vereinen und Verbänden sowie in der Öffentlichkeit über Bildungsurlaub informieren, damit sich mehr Kolleginnen und Kollegen, mehr Bürgerinnen und Bürger für ihr Recht einsetzen und es nach Verabschiedung eines Gesetzes auch in Anspruch nehmen.